
Situation
Mit der revidierten Strahlenschutz- und Ausbildungsverordnung, welche am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind neue Bestimmungen zum Erhalt der Röntgenbewilligung eingeführt worden. So sind alle Personen, welche Röntgenaufnahmen erstellen verpflichtet, jeweils in einem Zeitraum von 5 Jahren mindestens 8 Lektionen Fortbildung im Strahlenschutz nachzuweisen.
Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Fortbildungen erbracht wird.
Ziele
- Repetition von Inhalten der Strahlenschutzgrundausbildung
- Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse aufgrund neuer Entwicklungen
Voraussetzungen
- MPA mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Arztgehilfin DVSA mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten
- Arztgehilfinnen mit Schulabschluss und mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten
- Angehörige anderer Gesundheitsberufe mit analoger Vorbildung und Berufspraxis
Bildungsinhalte
Praktischer Kurs in kleinen Gruppen (min. 6 max. 8 Teilnehmende)
Obere Extremität und Schultergürtel
- Einstelltechnik diverser Aufnahmen gemäss den Wünschen der Teilnehmenden
- Interpretation und mögliche Korrektur von eigenen mitgebrachten Röntgenbildern
Standort
Altstätten

Weiterbildungszentrum Altstätten
Bildstrasse 8
9450 Altstätten
+41 58 229 99 35
altstaetten@wzr.ch
Kosten
CHF 160.-
