
Situation
Mit der revidierten Strahlenschutz- und Ausbildungsverordnung, welche am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind neue Bestimmungen zum Erhalt der Röntgenbewilligung eingeführt worden. So sind alle Personen, welche Röntgenaufnahmen erstellen verpflichtet, jeweils in einem Zeitraum von 5 Jahren mindestens 8 Lektionen Fortbildung im Strahlenschutz nachzuweisen.
Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Fortbildungen erbracht wird.
Ziele
Nach Abschluss dieses Kurses sind Ihre Strahlenschutzkenntnisse auf dem neusten Stand. Sie können die im Kurstitel aufgeführten Aufnahmen korrekt einstellen, interpretieren und mögliche Korrekturen ableiten.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Kurs «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken»
- MPA mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Arztgehilfin DVSA mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten
- Arztgehilfinnen mit Schulabschluss und mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten
- Angehörige anderer Gesundheitsberufe mit analoger Vorbildung und Berufspraxis
Bildungsinhalte
Praktischer Kurs in kleinen Gruppen (min. 6 max. 8 Teilnehmende)
- Theorie und Durchführung eines optimalen Strahlenschutzes
- Einstelltechnik diverser Aufnahmen gemäss den Wünschen der Teilnehmenden
- Tipps und Tricks in der Einstelltechnik
- Interpretation und mögliche Korrektur verschiedener Aufnahmen (es dürfen auch eigene Bilder mitgebracht werden)
- Krankheitsbilder der betreffenden Regionen
Standort
Altstätten
Kosten
CHF 160.-
Dauer und Zeiten
Samstag, 16.03.2024: 4 Lektionen (8.00 - 11.30 Uhr)

Nora Schaaf
Administration Weiterbildung
Samstag, 08.00 - 11.30 Uhr
Janine Nikolussi
CHF 160.-
Abmeldungen sind nur bis 14 Tage vor Kursstart kostenfrei möglich