Vertragsbedingungen für Lehrgänge beim WZR

Vertragsbedingungen Lehrgänge

1. Anzahl Teilnehmende

Sämtliche Lehrgänge werden nur bei genügend Teilnehmenden durchgeführt. Die minimale Anzahl liegt bei 10 Personen. Die maximale Anzahl ist bei 22 Teilnehmenden erreicht. Abweichungen werden durch die Schulleitung bestimmt und entsprechend kommuniziert.

 

2. Schriftform

Anmeldungen, Abmeldungen und Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

 

3. Anmeldungen

Die Anmeldung für alle Lehrgänge erfolgt mittels Anmeldeformular und werden schriftlich bestätigt. Die Anmeldefixierung ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgemerkt.

 

4. Repetition / Wiederholung eines Semesters

Bei der Repetition eines Lehrgangssemesters werden die Hälfte der im ordentlichen Semester bezahlten Lehrgangs-Semesterkosten fällig. 

 

5. Rücktritt / vorzeitiger Austritt

Anmeldungen sind verbindlich und gelten für alle Semester des Lehrgangs. Abmeldungen vor Lehrgangsstart sind bis zum Anmeldefixierungsdatum kostenlos. Danach werden die vollen Lehrgangs-Semesterkosten in Rechnung gestellt. 

Kündigung auf Ende Semester

Abmeldungen haben spätestens 30 Tage vor Beginn des Folgesemesters schriftlich beim WZR einzutreffen. Danach werden die vollen Lehrgangs-Semesterkosten in Rechnung gestellt. Annullationsgebühren von CHF 200.— werden in jedem Fall fällig; diese werden bei einem bei einem Wiedereintritt zurückerstattet. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder rückvergütet.

Rücktritt innerhalb des Semesters

Aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall) ist ein Rücktritt innerhalb des Semesters möglich. Das Gesuch ist schriftlich zu begründen und zu belegen. Ab Zeitpunkt der schriftlichen Inkenntnissetzung werden die Lehrgangs-Semesterkosten anteilmässig zurückerstattet. Annullationsgebühren von CHF 200.— werden in jedem Fall fällig; diese werden bei einem bei einem Wiedereintritt zurückerstattet. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder rückvergütet.

 

6. Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung

Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung von Bildungsveranstaltungen bleiben vorbehalten. Die bezahlten Lehrgangskosten werden voll zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt oder wenn eine  Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Programmänderungen, Verlegungen von Lektionen sowie Dispensen begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Gelder.

 

7. Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, sofern mindestens 80% aller Lektionen besucht wurden.

 

8. Lehrgangskosten

  1. Die Lehrgangskosten werden für alle Bildungsveranstaltungen vor Beginn der Veranstaltung fällig.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt pro Semester oder mittels Monatsraten (ohne Aufpreis).
  3. Bei verspäteten Zahlungen wird die Ratenzahlungsvereinbarung aufgehoben und der Gesamtbetrag der Semester Lehrgangskosten wird eingefordert.
  4. Preisanpassungen aufgrund von Beitragssatzänderungen des Bundes bleiben vorbehalten.
  5. Rechnungen werden ausschliesslich an die im Anmeldeformular angegebene Adresse gesandt.

 

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Rorschach.

September 2023

 

Vertragsbedingungen für Wirtschafts- und Sprachkurse beim WZR

Vertragsbedingungen Kurse

1. Teilnehmende

Unsere Kurse sind grundsätzlich für alle offen. Fachliche Voraussetzungen entnehmen Sie den detaillierten Kursbeschreibungen.

2. Anmeldung / Anmeldungsbestätigung

Die Anmeldung erfolgt bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn

  • per Post
  • per Webseite www.wzr.ch
  • per Telefon 
  • per E-Mail

Die Gruppengrösse ist bei allen Kursen beschränkt. Die Anmeldungen sind verbindlich. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.

3. Nachträgliche Anmeldung

Der verspätete Eintritt in einen bereits laufenden Kurs ist nach Absprache mit dem Sekretariat möglich.

4. Durchführung

Sämtliche Bildungsveranstaltungen werden in der Regel bei genügender Anmeldezahl durchgeführt. Die minimale Anzahl liegt bei 4 Personen. Die maximale Anzahl ist bei 16 Teilnehmenden erreicht. Abweichungen werden durch die Schulleitung bestimmt und entsprechend kommuniziert. Kann ein ausgeschriebener Kurs mangels Beteiligung nicht abgehalten werden, so benachrichtigen wir die Kursteilnehmenden spätestens vier Tage vor Kursbeginn.

5. Kursgeld / Lehrmittel

Für alle Kurse und Veranstaltungen (ausser Lehrgänge) wird spätestens 2–3 Wochen nach Ausbildungsbeginn Rechnung gestellt. Die Einzahlung des Kursgeldes hat innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Die in der Kursausschreibung erwähnten Preise verstehen sich generell bei einer Klassengrösse von mindestens 10 Teilnehmenden.
Bei tieferen Teilnehmendenzahlen gelten die in der Kursausschreibung angegebenen speziellen Konditionen. Lehrmittel sind in den Kurskosten nicht inbegriffen (Ausnahmen gemäss Kursausschreibung).

6. Abmeldungen

Abmeldungen sind kostenlos, sofern sie nicht später als 1 Woche vor Kursbeginn bei uns eintreffen. Kursaustritte sind dem Sekretariat ausschliesslich schriftlich zu melden. Bei einem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes, sofern nicht wichtige Gründe (z.B. Unfall, Krankheit) nachgewiesen werden können. Bei begründetem Kursaustritt wird das Kursgeld anteilmässig zurückvergütet, wobei in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.– erhoben wird. Für Lehrgänge gelten die entsprechenden Lehrgangsausschreibungen und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

7. Kursbestätigungen

Kursbestätigungen können angefordert werden, sofern mindestens 80% aller Lektionen besucht wurden.

8. Programmänderungen / Stundenplanänderungen

Programm- und Stundenplanänderungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Schulgelder.

9. Hinweis zu Sprachkursen

Probelektionen

Bei Unsicherheit betreffend Einstufung können Probelektionen nach Absprache mit dem Kurssekretariat besucht werden.

Kurswechsel

Bei Fehleinstufungen sind Umteilungen in Kurse mit freien Plätzen nach Rücksprache mit dem Sekretariat möglich. Bei einem Wechsel nach Ende der zweiten Kurswoche wird ein Gutschein anteilmässig der Kursgeldreduktion ausgestellt. Kursgeldmehrkosten werden in Rechnung gestellt.

Sprachkurse: Preise

Die in der Kursausschreibung angegebenen Preise basieren grundsätzlich auf einer Klassengrösse von 10 Teilnehmenden. Bei weniger als 10 Teilnehmenden gelten die aufgeführten Konditionen. (Stichtag: Ende 2. Kurswoche)

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Rorschach.

Juni 2021