AGB

  • Vertragsbedingungen für Angebote der höheren Berufsbildung und Weiterbildung durchgeführt vom WZR

    1. Präambel 

    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der höheren Berufsbildung und Weiterbildung zusammengefasst als Lehrgänge mit mehreren Semestern (z. B. Vorbereitungskurse für Berufsprüfungen, HF-Lehrgänge etc.) und Kursangebote (z.B. Buchhaltungskurse, Sprachkurse etc.) des Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal (in der Folge als WZR bezeichnet), sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.  

    Für Lehrgänge gilt zudem das jeweilige Lehrgangsreglement bzw. Prüfungsreglement als verbindlich.   

     

    2. Anmeldung und Aufnahme 

    Die Anmeldung hat elektronisch über die Webseite oder schriftlich mit Anmeldeformular zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet das WZR. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit durch die Bestätigung des WZR. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erfasst, sind verbindlich und gelten für die gesamte Angebotsdauer. Für die Platzvergabe gilt das Eingangsdatum der Anmeldung.  

     

    3. Durchführung / Anzahl Studierende 

    Das WZR behält sich vor, Angebote bei ungenügenden Teilnehmendenzahlen abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Bei einer Angebotsabsage werden bereits bezahlte Lehrgangskosten oder Kurskosten zurückerstattet. Weitere finanzielle Forderungen oder Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.   

     

    4. Dispens und angerechnete Leistungen 

    Teilnehmende haben allfällige Dispensen (Befreiung vom Besuch bestimmter Module / Lektionen) sowie Anträge auf Anrechnung bereits erbrachter, gleichwertiger Leistungsnachweise vor Antritt des Angebots beim WZR zu beantragen. Über die Erteilung von Dispensen sowie über Anrechnungen von Modulen entscheidet das WZR. 

    Angerechnete Module werden mit dem Prädikat «dispensiert» gekennzeichnet. 

    Die Erteilung von Dispensen oder Anrechnungen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Reduktion der Lehrgangs- oder Kurskosten. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im jeweiligen Lehrgangsreglement / Prüfungsreglement. 

     

    5. Vertragsrücktritt vor Beginn des Angebots 

    Abmeldungen sind bis 30 Tage vor Beginn des Angebots ohne Kostenfolge möglich. Danach bleiben bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten die Kosten des ersten Semesters geschuldet. Diese Regelung gilt sinngemäss auch bei einem Quereinstieg in ein höheres Semester. Bei übrigen Kursangeboten bleiben die gesamten Kurskosten geschuldet.   

     

    6. Vertragsrücktritt nach Beginn bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten 

    Abmeldungen bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten müssen spätestens 30 Tage vor Beginn des Folgesemesters schriftlich (per E-Mail oder Postweg) eintreffen und erlangen ihre Gültigkeit durch die Bestätigung des WZR. Als Beginn des Folgesemesters gilt die erste geplante Unterrichtseinheit. Mit der Abmeldung wird eine Annullationsgebühr von CHF 200.- erhoben. Die Annullationsgebühr wird bei einem späteren Wiedereintritt in einen Lehrgang oder Kurs des WZR angerechnet.  

    Bei einem späteren Vertragsrücktritt bleiben die Semesterkosten für das Folgesemester geschuldet. Das Lehrgangsreglement / Prüfungsreglement kann spezifische Ausnahmen vorsehen. 

     

    7. Repetition von Semestern bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten 

    Bei der Repetition des gesamten Semesters eines Lehrgangs oder mehrsemestrigen Kursangeboten wird eine Ermässigung von 30% auf die Semesterkosten gewährt. Bei der Repetition einzelner Module während eines Semesters werden die Semesterkosten auf der Basis der um 30% reduzierten Semesterkosten pro Rata auf Lektionenbasis berechnet. Der Kauf aktueller Lehrmittel und Gesetzesbücher gehen zulasten des Repetenten bzw. der Repetentin.  

     

    8. Programmänderungen und Unterrichtsteilnahme 

    Programmänderungen (inhaltliche Anpassungen, Zusammenlegung von Angeboten, örtliche Verlegung oder Absetzung von Angeboten etc.), Dozierendenwechsel oder Umstellungen auf Online-Unterricht bleiben vorbehalten. Für ausgefallene oder versäumte Lektionen besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung oder Repetition. Diese Regelung gilt auch für Abwesenheit infolge Ferien, Krankheit, Mutterschaft, Militär usw.   

     

    9. Schriftform 

    Abmeldungen, Rücktritte, Abbrüche sowie Dispensen-Anträge oder Vergleichbares bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.  

     

    10. Kosten, Zahlungsmodus und administrative Gebühren 

    Die Lehrgangskosten oder Kurskosten sowie deren Verrechnungszeitpunkt gemäss Ausschreibung gelten mit der Anmeldung als akzeptiert. Preisanpassungen bleiben vorbehalten.  

    In den Lehrgangskosten oder Kurskosten nicht enthalten sind Kosten, die von Dritten erhoben werden (externe Prüfungen oder zusätzliche Angebote). Diese werden separat ausgewiesen und liegen ausserhalb des Einflussbereichs des WZR Preisänderungen durch die Drittanbieter bleiben vorbehalten. Das WZR übernimmt keine Haftung für Erhöhungen solcher Drittkosten während der Ausbildungsdauer. 

    Rechnungen sind fristgerecht zu bezahlen. Auf Antrag können pro Rechnung maximal 6 Monatsraten ohne Aufpreis gewährt werden. Verspätete Ratenzahlungen können zur Aufhebung der Ratenvereinbarung und zur Fälligkeit des gesamten offenen Restbetrags führen.  

    Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, gerät die teilnehmende Person in Verzug. In diesem Fall kann das WZR Mahngebühren erheben und den gesamten offenen Rechnungsbetrag sofort einfordern. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann ein Ausschluss aus dem Lehrgang oder Kurs erfolgen. Zudem behält sich das WZR vor, Zeugnisse, Diplome, Teilnahmebestätigungen sowie sonstige Bescheinigungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten. 

    Muss zur Durchsetzung offener Forderungen der Rechtsweg beschritten werden, wird zusätzlich zu den Lehrgangs- oder Kurskosten ein Pauschalbetrag von CHF 300.- für interne Mahn- und Betreibungsspesen erhoben. Das WZR ist berechtigt, Dritte mit dem Forderungseinzug zu beauftragen sowie Forderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen an Dritte zu übertragen. Die daraus entstehenden Kosten (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zu Lasten der teilnehmenden bzw. rechnungsempfangenden Person.  

    Rechnungen werden ausschliesslich an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse versandt.  

    Für den Ersatz von Zertifikaten, Diplomen oder vergleichbaren Dokumenten wird je Dokument eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- erhoben.  

     

    11. Online-Unterricht, Unterrichtsmaterialien und Infrastruktur 

    Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der folgenden Lerninfrastruktur verantwortlich: Internetzugang, aktuelle Hard- und Software sowie Druckmöglichkeit. Bei technischen Problemen lassen sich keine Ansprüche gegenüber des WZR ableiten. Spezielle technische Anforderungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.   

     

    12. Kursbestätigungen  

    Kursbestätigungen werden auf Anfrage ausgestellt, sofern mindestens 80% aller Lektionen besucht wurden. Abweichende Bestimmungen regelt das jeweilige Lehrgangsreglement oder die Ausschreibung.   

     

    13. Schulausschluss 

    Die Schule ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin das Vertragsverhältnis einseitig aufzulösen oder mit sofortiger Wirkung vom Angebot auszuschliessen. Es werden keine Lehrgangs- oder Kurskosten zurückerstattet und ausstehende Lehrgangskosten bis Semesterende bzw. die gesamten Kurskosten bleiben geschuldet.   

     

    14. Urheberrecht 

    Digitale und physische Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht des WZR Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.  

     

    15. Einwilligung Datenschutz 

    Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Wohnadresse, Mobiltelefon, E-Mail) auf der Klassenliste sowie ihr Foto im Profil in der internen Lernplattform publiziert werden. Die Teilnehmenden erteilen dem WZR mit der Anmeldung ihre Zustimmung, Bild- und Tonaufnahmen von ihnen, welche im Rahmen des Studienalltags (inklusive Diplomfeier) durch das WZR oder in deren Auftrag erstellt werden, zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu verwenden, zu bearbeiten, zu speichern, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. 

    Video- und Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten des WZR sowie anderen Durchführungsorten und im Online-Unterricht nur mit ausdrücklichem Einverständnis des WZR und der Teilnehmenden erstellt werden. 

    Im Rahmen des Online-Unterrichts verpflichten sich die Teilnehmenden, ihre Identität durch geeignete Massnahmen sichtbar zu machen. Dies kann insbesondere die Pflicht zur Aktivierung der Kamera beinhalten, sofern dies für die Durchführung des Unterrichts oder Leistungsnachweisen erforderlich ist. 

     

    16. Haftungsausschluss  

    Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das WZR übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände sowie Personenschäden. 

    Das WZR übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Angebot die Erwartungen der Teilnehmenden erfüllt. Die Kosten sind unabhängig von der persönlichen, inhaltlichen und methodischen Bewertung sowie Leistung geschuldet. 

    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich aktiv über die Ziele, Inhalte und Modalitäten von Leistungsnachweisen wie auch über ihre Rechte und Pflichten, die mit dem Angebot oder externen Prüfungen zusammenhängen, zu informieren. Teilnehmende können in keinem Fall geltend machen, entsprechende Informationen nicht gekannt zu haben. 

     

    17. Schlussbestimmung 

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.  

     

    18. Gerichtsstand 

    Als Gerichtsstand gilt Rorschach (St.Gallen) 

     

    Rorschach, 1. Juli 2026 

  • Vertragsbedingungen für Online-Angebote der höheren Berufsbildung und Weiterbildung des Swiss Online Campus

    1. Präambel 

    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der höheren Berufsbildung und Weiterbildung zusammengefasst als Lehrgänge mit mehreren Semestern (z. B. Vorbereitungskurse für Berufsprüfungen, HF-Lehrgänge etc.) und Kursangebote (z.B. Buchhaltungskurse, Sprachkurse etc.) des Swiss Online Campus(in der Folge als OC bezeichnet), sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.  

    Für Lehrgänge gilt zudem das jeweilige Lehrgangsreglement bzw. Prüfungsreglement als verbindlich.  

     

    2. Anmeldung und Aufnahme 

    Die Anmeldung hat elektronisch über die Webseite oder schriftlich mit Anmeldeformular zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der OC. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit durch die Bestätigung des OC. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erfasst, sind verbindlich und gelten für die gesamte Angebotsdauer. Für die Platzvergabe gilt das Eingangsdatum der Anmeldung. 

     

    3. Durchführung / Anzahl Studierende 

    Der OC behält sich vor, Angebote bei ungenügenden Teilnehmendenzahlen abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Bei einer Angebotsabsage werden bereits bezahlte Lehrgangskosten oder Kurskosten zurückerstattet. Weitere finanzielle Forderungen oder Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.  

     

    4. Dispens und angerechnete Leistungen 

    Teilnehmende haben allfällige Dispensen (Befreiung vom Besuch bestimmter Module / Lektionen) sowie Anträge auf Anrechnung bereits erbrachter, gleichwertiger Leistungsnachweise vor Antritt des Angebots beim OC zu beantragen. Über die Erteilung von Dispensen sowie über Anrechnungen von Modulen entscheidet der OC. 

    Angerechnete Module werden mit dem Prädikat «dispensiert» gekennzeichnet. 

    Die Erteilung von Dispensen oder Anrechnungen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Reduktion der Lehrgangs- oder Kurskosten. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im jeweiligen Lehrgangsreglement / Prüfungsreglement. 

     

    5. Vertragsrücktritt vor Beginn des Angebots 

    Abmeldungen sind bis 30 Tage vor Beginn des Angebots ohne Kostenfolge möglich. Danach bleiben bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten die Kosten des ersten Semesters geschuldet. Diese Regelung gilt sinngemäss auch bei einem Quereinstieg in ein höheres Semester. Bei übrigen Kursangeboten bleiben die gesamten Kurskosten geschuldet.  

     

    6. Vertragsrücktritt nach Beginn bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten 

    Abmeldungen bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten müssen spätestens 30 Tage vor Beginn des Folgesemesters schriftlich (per E-Mail oder Postweg) eintreffen und erlangen ihre Gültigkeit durch die Bestätigung des OC. Als Beginn des Folgesemesters gilt die erste geplante Unterrichtseinheit. Mit der Abmeldung wird eine Annullationsgebühr von CHF 200.- erhoben. Die Annullationsgebühr wird bei einem späteren Wiedereintritt in einen Lehrgang oder Kurs des OC angerechnet.  

    Bei einem späteren Vertragsrücktritt bleiben die Semesterkosten für das Folgesemester geschuldet. Das Lehrgangsreglement / Prüfungsreglement kann spezifische Ausnahmen vorsehen.  

     

    7. Repetition von Semestern bei Lehrgängen oder mehrsemestrigen Kursangeboten 

    Bei der Repetition des gesamten Semesters eines Lehrgangs oder mehrsemestrigen Kursangeboten wird eine Ermässigung von 30% auf die Semesterkosten gewährt. Bei der Repetition einzelner Module während eines Semesters werden die Semesterkosten auf der Basis der um 30% reduzierten Semesterkosten pro Rata auf Lektionenbasis berechnet. Der Kauf aktueller Lehrmittel und Gesetzesbücher gehen zulasten des Repetenten bzw. der Repetentin. 

     

    8. Programmänderungen und Unterrichtsteilnahme 

    Programmänderungen (inhaltliche Anpassungen, Zusammenlegung von Angeboten, örtliche Verlegung oder Absetzung von Angeboten etc.), Dozierendenwechsel oder Umstellungen auf Online-Unterricht bleiben vorbehalten. Für ausgefallene oder versäumte Lektionen besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung oder Repetition. Diese Regelung gilt auch für Abwesenheit infolge Ferien, Krankheit, Mutterschaft, Militär usw.  

     

    9. Schriftform 

    Abmeldungen, Rücktritte, Abbrüche sowie Dispensen-Anträge oder Vergleichbares bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. 

     

    10. Kosten, Zahlungsmodus und administrative Gebühren 

    Die Lehrgangskosten oder Kurskosten sowie deren Verrechnungszeitpunkt gemäss Ausschreibung gelten mit der Anmeldung als akzeptiert. Preisanpassungen bleiben vorbehalten.  

    In den Lehrgangskosten oder Kurskosten nicht enthalten sind Kosten, die von Dritten erhoben werden (externe Prüfungen oder zusätzliche Angebote). Diese werden separat ausgewiesen und liegen ausserhalb des Einflussbereichs des OC Preisänderungen durch die Drittanbieter bleiben vorbehalten. Der OC übernimmt keine Haftung für Erhöhungen solcher Drittkosten während der Ausbildungsdauer. 

    Rechnungen sind fristgerecht zu bezahlen. Auf Antrag können pro Rechnung maximal 6 Monatsraten ohne Aufpreis gewährt werden. Verspätete Ratenzahlungen können zur Aufhebung der Ratenvereinbarung und zur Fälligkeit des gesamten offenen Restbetrags führen.  

    Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, gerät die teilnehmende Person in Verzug. In diesem Fall kann der OC Mahngebühren erheben und den gesamten offenen Rechnungsbetrag sofort einfordern. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann ein Ausschluss aus dem Lehrgang oder Kurs erfolgen. Zudem behält sich der OC vor, Zeugnisse, Diplome, Teilnahmebestätigungen sowie sonstige Bescheinigungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten. 

    Muss zur Durchsetzung offener Forderungen der Rechtsweg beschritten werden, wird zusätzlich zu den Lehrgangs- oder Kurskosten ein Pauschalbetrag von CHF 300.- für interne Mahn- und Betreibungsspesen erhoben. Der OC ist berechtigt, Dritte mit dem Forderungseinzug zu beauftragen sowie Forderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen an Dritte zu übertragen. Die daraus entstehenden Kosten (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zu Lasten der teilnehmenden bzw. rechnungsempfangenden Person.  

    Rechnungen werden ausschliesslich an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse versandt.  

    Für den Ersatz von Zertifikaten, Diplomen oder vergleichbaren Dokumenten wird je Dokument eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- erhoben. 

     

    11. Online-Unterricht, Unterrichtsmaterialien und Infrastruktur 

    Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der folgenden Lerninfrastruktur verantwortlich: Internetzugang, aktuelle Hard- und Software sowie Druckmöglichkeit. Bei technischen Problemen lassen sich keine Ansprüche gegenüber des OC ableiten. Spezielle technische Anforderungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.  

     

    12. Kursbestätigungen  

    Kursbestätigungen werden auf Anfrage ausgestellt, sofern mindestens 80% aller Lektionen besucht wurden. Abweichende Bestimmungen regelt das jeweilige Lehrgangsreglement oder die Ausschreibung.  

     

    13. Schulausschluss 

    Die Schule ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin das Vertragsverhältnis einseitig aufzulösen oder mit sofortiger Wirkung vom Angebot auszuschliessen. Es werden keine Lehrgangs- oder Kurskosten zurückerstattet und ausstehende Lehrgangskosten bis Semesterende bzw. die gesamten Kurskosten bleiben geschuldet.  

     

    14. Urheberrecht 

    Digitale und physische Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht des OC. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

     

    15. Einwilligung Datenschutz 

    Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Wohnadresse, Mobiltelefon, E-Mail) auf der Klassenliste sowie ihr Foto im Profil in der internen Lernplattform publiziert werden. Die Teilnehmenden erteilen dem OC mit der Anmeldung ihre Zustimmung, Bild- und Tonaufnahmen von ihnen, welche im Rahmen des Studienalltags (inklusive Diplomfeier) durch den OC oder in deren Auftrag erstellt werden, zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu verwenden, zu bearbeiten, zu speichern, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. 

    Video- und Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten des OC sowie anderen Durchführungsorten und im Online-Unterricht nur mit ausdrücklichem Einverständnis des OC und der Teilnehmenden erstellt werden. 

    Im Rahmen des Online-Unterrichts verpflichten sich die Teilnehmenden, ihre Identität durch geeignete Massnahmen sichtbar zu machen. Dies kann insbesondere die Pflicht zur Aktivierung der Kamera beinhalten, sofern dies für die Durchführung des Unterrichts oder Leistungsnachweisen erforderlich ist. 

     

    16. Haftungsausschluss  

    Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der OC übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände sowie Personenschäden. 

    Der OC übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Angebot die Erwartungen der Teilnehmenden erfüllt. Die Kosten sind unabhängig von der persönlichen, inhaltlichen und methodischen Bewertung sowie Leistung geschuldet. 

    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich aktiv über die Ziele, Inhalte und Modalitäten von Leistungsnachweisen wie auch über ihre Rechte und Pflichten, die mit dem Angebot oder externen Prüfungen zusammenhängen, zu informieren. Teilnehmende können in keinem Fall geltend machen, entsprechende Informationen nicht gekannt zu haben. 

     

    17. Schlussbestimmung 

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke. 

    18. Gerichtsstand 

    Als Gerichtsstand gilt Rorschach (St.Gallen) 

    Rorschach, 1. Juli 2026