- Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität
- Selbstständigkeit
- unternehmerisches Mitdenken
- exaktes Arbeiten
- Diskretion
- Interesse an Menschen
- Praxis aus der Personalarbeit
An die Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) wird nur zugelassen, wer die Zertifikatsprüfung der Prüfungsträgerschaft erfolgreich bestanden hat oder über einen gleichwertigen Ausweis wie «Sachbearbeiter/in Personalwesen kv edupool» verfügt.
Zusätzlich müssen vier Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, wovon über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis in der Fachrichtung, ausgewiesen werden.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung (Ende April des Prüfungsjahres) über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Mittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
- den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistent/Personalassistentin (oder der eingetragene Ausweis eines Ausbildungsinstituts mit Äquivalenz) besitzt.
- den Nachweis über 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a., davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.3 der Prüfungsordnung).
Bei Unsicherheiten betreffend der Prüfungszulassung oder der Auswahl der korrekten Fachrichtung, empfehlen wir eine frühzeitige Zulassungsabklärung bei der Prüfungsabnehmerin HRSE. (Für eine solche Vorabklärung verrechnet Ihnen die HRSE CHF 70.-.)